Die Abnutzung der Knorpelflächen des Ellenbogengelenks kann ohne jeden ersichtlichen Grund erfolgen (idiopathische Arthrose), durch schwere Tätigkeiten mit ausgelöst werden (z.B. schweres Heben über Kopf oder starke Beanspruchung beim Sport wie Bodybuilding, Speerwerfen etc.) oder nach Unfällen mit Knochenbrüchen oder nach Infektionen entstehen.
Bei noch ausreichender Gelenkkongruenz ist zur Beseitigung von Schmerzen und Bewegungseinschränkungen die arthroskopische Therapie indiziert (s.o.). Erst bei Vorliegen von schweren Gelenkdeformitäten kann ein offener Eingriff erforderlich sein.
Technik
Bei der offenen Arthrolyse (dem Eingriff zur Wiederherstellung der Beweglichkeit) wird das Gelenk mobilisiert und Osteophyten (degenerative Knochenbildungen) abgetragen. Hierdurch erreicht man in der Regel eine Verbesserung der Beweglichkeit und eine Schmerzreduktion.
Erst in schweren Fällen kann dann eine Ellenbogenprothese notwendig werden. Wie in der übrigen Gelenkchirurgie bestimmt die zugrunde liegende Erkrankung den postoperativen Erfolg. Prinzipiell sollte die Indikation jedoch mit Ausnahme des Rheumatikers erst im höheren Alter gestellt werden.
Patienten, die an einer rheumatoiden Arthritis leiden, profitieren schon in jüngeren Jahren von der prothetischen Versorgung, neigen aber auch nicht so sehr zu Lockerungen der Implantate wie sehr aktive Patienten.
Nachbehandlung
Eine vorübergehende Ruhigstellung in einer Orthese ist wichtig, danach beginnt die funktionelle Nachbehandlung. Diese dauert ca. 6 Monate, bis ein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden kann.