Auf viele Fragen finden Sie hier als Patient die wichtigsten Antworten – haben Sie spezielle Fragen, die hier nicht beantwortet werden, helfen wir Ihnen im persönlichen Gespräch weiter. Rufen Sie uns einfach an unter 06221 983–180 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Formulare / Download
Liebe Patientin, lieber Patient,
hier finden Sie Formulare mit denen Sie sich auf den ersten Besuch bei uns vorbereiten können. Sie können diese ausdrucken und ausgefüllt zum Termin mitbringen.
Wenn Sie die Dokumente ausgefüllt und unterschrieben zur Untersuchung mitbringen sparen Sie sich und uns Zeit bei der Anmeldung in der Praxis.
Selbstverständlich stehen in der Praxis auch gedruckte Exemplare für Sie zur Verfügung.
Ihre noch offenen Fragen beantworten wir gerne vor Ort, per Mail oder am Telefon..
Anamnesebogen inklusive Datenschutz und Einwilligung zur privatärztlicher Behandlung
Patienteninformation für die stationäre Aufnahme
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
um einen gut organisierten Krankenhausaufenthalt für Sie zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
- Im Hinblick auf die Anästhesie und die notwendigen Narkosefähigkeitsuntersuchungen lassen Sie bitte rechtzeitig (max. 2 Wochen) vor Ihrem OP-Termin bei Ihrem Hausarzt die erforderlichen Untersuchungen durchführen (siehe auch die Informationen der Facharztpraxis für Anästhesie).
- Bitte melden Sie sich zur stationären Aufnahme/Aufklärungsgesprächen am Vortag Ihrer Operation zwischen 14.00 und 15.00 Uhr bei der Patientenaufnahme der ATOS Klinik (Hauptgebäude 1 OG) und an Sonn- und Feiertagen um 16.00 Uhr bei der Pforte. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen. Anschließend erfolgen die OP- und Narkose-Aufklärungsgespräche. Bitte melden Sie sich zur Narkosefähigkeits-Besprechung bei der Anästhesiepraxis im 1. Obergeschoß des Hauptgebäudes, hinter der Patientenaufnahme. Im Anschluss finden Sie sich bitte bis spätestens 17.00 Uhr bei uns zu einem OP-Aufklärungsgespräch ein.
- Bei Minderjährigen ist für die vorgesehene Operation die Einwilligung der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten erforderlich. Wir bitten daher um Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
- Den genauen Zeitpunkt Ihrer Operation können Sie einen Werktag vor Ihrem Operationstermin ab 15 Uhr (bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten) telefonisch unter 06221 983-127 erfragen.
- Reservierungen können nur für ein Komfort-Zimmer oder einer Suite entgegengenommen werden. Der Wunsch eines Einbett-, Zweibett- oder Dreibett-Zimmers wird jedoch berücksichtigt.
- Falls Sie auf Verordnung Ihres Arztes eigene Medikamente nehmen müssen, bringen Sie diese bitte mit.
- Das Weiterführen Ihrer Dauermedikation ist mit Ihrem Hausarzt bzw. mit unserem Anästhesisten zu klären.
- Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Untersuchungsergebnisse sowie Röntgen- und/oder MRT-Aufnahmen mitzubringen.
- Bitte bringen Sie auch, sofern vorhanden, Ihren Allergiepass mit.
- Für die ungewohnte Situation nach Ihrer Operation wählen Sie für Ihren stationären Aufenthalt am besten Kleidungsstücke mit Knöpfen oder mit einem Reißverschluss.
- Am Tag der Entlassung vereinbaren Sie bitte einen Wiedervorstellungstermin ca. 6-8 Wochen nach dem OP-Termin in unserer Praxis.
- Am Entlassungstag erhalten Sie für Ihren weiterbehandelnden Arzt/Physiotherapeuten sämtliche Entlassungsunterlagen (stationärer Entlassungsbericht, OP-Bericht, Kurz-OP-Bericht für den Physiotherapeuten, sowie Nachbehandlungsplan und Rezepte). Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
- Bitte beachten Sie, dass (je nach Eingriff) nach der Operation das selbständige Fahren eines Fahrzeugs für die Dauer von ca. 1 bis 6 Wochen medizinisch nicht indiziert ist.
- Sollten Sie den Operationstermin nicht einhalten können, bitten wir Sie spätestens 5 Werktage vorher schriftlich, per E-Mail oder per Telefax (06221 983-189) abzusagen.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter Telefon 06221 983-127 oder per E-Mail: op-gelenkzentrum@atos.de
Informationen für gesetzlich versicherte Patienten
Das DEUTSCHE GELENKZENTRUM HEIDELBERG hat keinen Vertrag abgeschlossen mit Versicherern der Gesetzlichen Krankenversicherung. Daher kommen meist Patienten mit einer privaten Krankenversicherung zu uns.
Falls Sie als gesetzlich versicherter Patient unsere Leistung in Anspruch nehmen möchten, ist das selbstverständlich möglich; wir behandeln Selbstzahler auf Rechnung entsprechend der Gebührenordnung.
Haben Sie Interesse an einer persönlichen Beratung? Gern informieren wir Sie über die aktuell gültigen Gebühren.
Falls sich im persönlichen Gespräch herausstellt, dass eine OP unumgänglich ist, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Operation in einem kooperierenden Krankenhaus durchzuführen. Der Klinikpartner wird die OP mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen.
Wichtig zu wissen: unsere Klinikpartner verfügen natürlich ebenfalls über hochwertige Geräte und Hygienestandards – der einzige Unterschied liegt darin, dass kein Chirurg der Klinik die OP vornimmt, sondern ein Operateur aus dem DGZ die OP vor Ort durchführt.
Auf diese Weise sind Sie auch als gesetzlich versicherter Patient mit Ihrer Beratung oder Operation in den besten Händen.
Information MRSA-Screening
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
seit dem 01. Januar 2013 führt die ATOS Klinik Heidelberg das gesetzlich vorgeschriebene MRSA Screening bei stationär aufzunehmenden Risiko-
Patienten ein.
Zu der Gruppe der Risikopatienten zählen Patienten die häuslich Kontakt zu MRSA-Trägern haben, Patienten, die länger als 3 Tage im vergangenen Jahr im Krankenhaus lagen, Patienten die Kontakt zu landwirtschaftlichen Masttieren (insbesondere Schweine) haben, Patienten mit Diabetes mellitus, chronischen Hautulcera, liegenden Dauerkathetern, Patienten die sich in den vergangenen 6 Monaten einer Antibiotikatherapie unterziehen mussten sowie pflegebedürftige Patienten.
Da der Zeitpunkt der Abfrage bei Ihrem Besuch in unserer Praxis zu weit entfernt ist vom tatsächlichen Operationstermin, bitten wir Sie, den Fragebogen ca. 3 Wochen vor Operation zu aktualisieren und uns
zuzusenden.
Sie erhalten bei der Operations-Besprechung eine Kopie des bereits durch den Arzt abgefragten Fragebogens. Sollten Sie, durch die erneute Abfrage des Fragebogens eine Frage mit Ja beantworten, gehören Sie zur Risikogruppe.
Sollten Sie zur Risikogruppe gehören, müssten Sie sich bei der präoperativen Vorbereitung beim Hausarzt zusätzlich auf MRSA mittels Nasenabstrich untersuchen lassen. Sollten chronisch offene Wunden / liegende Katheter vorliegen, so muss auch aus der betreffenden Stelle ein Abstrich entnommen werden.
Das Screening sollte in einem Zeitfenster von 14 Tagen präoperativ durchgeführt werden.
Der Hausarzt wird gebeten, den Befund bis etwa 1 Woche präoperativ in die unsere Praxis zu faxen an die Fax-Nr. 06221 983189.
Zu Ihrer Sicherheit benötigen wir den Befund, um das Risiko eines postoperativen Infektes durch MRSA für Sie zu minimieren.
Bei nicht rechtzeitigem Erhalt, sehen wir uns in Ihrem Interesse gezwungen den OP-Termin zu stornieren.
Was bedeutet MRSA?
Staphylokokken sind als Keime auf Haut und Schleimhäuten bei Mensch und Tier weit verbreitet. Sie bilden mit anderen Bakterienarten die natürliche Besiedlung u.a. des Nasen-Rachenraumes und verursachen hier in der Regel keine gesundheitlichen Probleme. Viele gesunde Menschen sind Träger von Staphylokokken-Bakterien, ohne dass sie es wissen und ohne dass dies nachteilige Auswirkungen hätte.
Wenn diese Hautkeime jedoch die Haut- oder
Schleimhaut-Barriere durchbrechen, d.h. in Wunden gelangen – z.B. bei Operationen, invasiven medizinischen Maßnahmen oder bei „offenen Beinen“, können sie Entzündungen und Eiterungen hervorrufen.
Normalerweise können diese Infektionen gut mit Antibiotika behandelt werden. 1961 wurde erstmals eine Resistenz (Unempfindlichkeit) gegen das
Antibiotikum Methicillin festgestellt.
Der resistente Keim wurde Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus genannt (MRSA). Inzwischen sind MRSA weltweit beschrieben.
Die heutigen MRSA zeigen in aller Regel gegen fast alle Antibiotika keine Wirkung mehr – mit Ausnahme von Vancomycin. Vereinzelt wurden aber auch hier bereits Unempfindlichkeiten (Resistenzen) nachgewiesen.
Die Unempfindlichkeit gegenüber mehreren Antibiotikaklassen schränkt die Therapiemöglichkeiten entscheidend ein. MRSA-Infektionen werden somit zu einem Risikofaktor für die betroffenen Patienten, denn die üblicherweise gegen Staphylokokken wirksamen Antibiotika können nicht eingesetzt werden. Letztlich kommen nur intravenös verabreichte Antibiotika zur Anwendung, die mehr Nebenwirkungen haben und sehr teuer sind. Von daher möchten wir mithilfe des MRSA-Screenings ein solches postoperatives Infektionsrisiko für Sie vermeiden.
Sollten Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter Telefon 06221 983-127 oder per E-Mail: gelenkzentrum@atos.de
Information MRGN-Screening
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
seit dem 01. Januar 2013 führt die ATOS Klinik Heidelberg ein MRGN-Screening bei stationär aufzunehmenden Patienten durch.
Multiresistente gramnegative Stäbchen (MRGN) sind gramnegative Stäbchenbakterien (wie z.B. Escherichia coli, Klebsiella pneumoniae, Proteus mirabilis, Enterobacter cloacae, Pseudomonas aeruginosa, Acinetobacter baumannii), die Resistenzen gegenüber 3 Antibiotikahauptgruppen (Bezeichnung 3 MRGN) oder allen 4 Antibiotikahauptgruppen (Penicilline,
Cephalosporine, Carbapeneme, Fluorchinolone) (Bezeichnung 4 MRGN) aufweisen.
Das Hauptreservoir für MRGN ist der Gastrointestinaltrakt. Bei schwerkranken Patienten können sie jedoch schwer verlaufende Infektionen wie Pneumonien, Harnwegsinfektionen, Wundinfektionen verursachen.
Zu den Risikofaktoren für eine MRGN-Besiedlung zählen häuslicher Kontakt zu MRGN-Trägern oder wenn Sie im Krankenhaus/Pflegeeinrichtung
gemeinsam mit einem MRGN-Patienten in einem Zimmer untergebracht waren, bereits nachgewiesene MRGN-Besiedlung in der Vergangenheit, Aufenthalt im Krankenhaus innerhalb Deutschland und im Ausland länger als 3 Tage in den letzten 12 Monaten, sowie in einer Reha Einrichtung länger als 7 Tage in den letzten 12 Monaten sowie wenn Sie im Regierungsbezirk Darmstadt stationär im Krankenhaus behandelt wurden.
Da der Zeitpunkt der Abfrage bei Ihrem Besuch in unserer Praxis zu weit entfernt ist vom tatsächlichen Operationstermin, bitten wir Sie, den Fragebogen ca. 3 Wochen vor Operation zu aktualisieren und uns zuzusenden (nur bei längerfristig geplanten Operations-Terminen). Sie erhalten bei der Operations-Besprechung eine Kopie des bereits durch den Arzt abgefragten Fragebogens. Sollten Sie durch die erneute Abfrage des Fragebogens eine Frage mit Ja beantworten, gehören Sie zur Risikogruppe.
Sollten Sie zur Risikogruppe gehören, müssten Sie sich bei der präoperativen Vorbereitung beim Hausarzt zusätzlich auf MRGN testen lassen. Das Screening sollte in einem Zeitfenster von 14 Tagen präoperativ durchgeführt werden.
Der Hausarzt wird gebeten, den Befund bis etwa 1 Woche präoperativ in unsere Praxis zu faxen an die Fax-Nr.: 06221 983189.
Zu Ihrer Sicherheit benötigen wir den Befund um das Risiko eines postoperativen Infektes durch MRGN für Sie zu minimieren.
Bei nicht rechtzeitigem Erhalt, sehen wir uns in Ihrem Interesse gezwungen den OP-Termin zu verschieben.
Probenentnahme:
Tupfer mit durchsichtigem oder schwarzem Gel verwenden (Amies-Transportmedium) bzw. eine Urinprobe
Screening auf 3 und 4 MRGN-Erreger: Screeningorte rektal, Rachen, Haut (großflächig Leiste oder Oberarm mit einem Tupfer abstreichen), ggf. Wundabstriche falls offene Wunden oder Katheter vorhanden sind.
Es gibt vier Gruppen von Antibiotika (Penicilline, Cephalosporine, Chinolone, Carbapeneme), die gegen die o. g. Bakterienstämme wirken. Je nach Ausmaß der erworbenen Resistenzen der einzelnen Stämme gegenüber diesen normalerweise wirksamen Antibiotikagruppen werden MRGN-Erreger eingeteilt. Das untersuchende Labor stellt fest, gegen wie viele der vier wirksamen Antibiotika der untersuchte Erreger resistent ist.
Bitte achten Sie darauf, dass die Anforderung auf MRGN dem Labor korrekt mitgeteilt wird: MRGN-Screening. Falls auf Ihrem Laborbogen MRGN-Screening nicht vorhanden ist, dann bitte angeben:
pathologische Keine mit Resistenzbestimmung.
Die Screening-Untersuchung auf MRGN dauert in der Regel 5-7 Tage.
Sollten Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter Telefon 06221 983-127 oder per E-Mail: gelenkzentrum@atos.de
Nachbehandlung zu Hause
Damit die Krankengymnastik zu Hause gleich im Anschluss weitergeführt wird, empfehlen wir, Behandlungstermine bereits im Vorfeld mit Ihrem Physiotherapeuten zu vereinbaren. Reservieren Sie sich bitte ca. 2- bis 4-mal pro Woche einen Termin für jeweils 1 Stunde. (Dies beinhaltet u.a. Lymphdrainage, Manuelle Therapie, Eis/Warmpackungen, Elektrotherapie).
Bei der Entlassung wird Ihnen ein detaillierter Nachbehandlungsplan ausgehändigt.
Nachbehandlung stationär
Nur nach bestimmten Operationen ist eine stationäre Weiterbehandlung in einer Reha-Klinik notwendig. Diese stationäre Weiterbehandlung wird von uns in die Wege geleitet.
Wir übernehmen für Sie die Anmeldung in einer Reha-
Klinik, sowie die schriftliche Benachrichtigung (Atteste mit OP-Bericht) an den Kostenträger.
Hierfür benötigen wir von Ihnen entsprechende Daten über: Krankenversicherung / DRV-BUND / DRV-Land ggf. Beihilfe mit entsprechender Bezeichnung.
Wir bitten Sie, das Formular für die stationäre Weiterbehandlung am Aufnahmetag in unserer Praxis ausgefüllt abzugeben.
Für eine stationäre Rehabilitations-Maßnahme ist in der Regel Ihr Rentenversicherungsträger der Kostenträger, also die Rentenversicherung des Bundes oder Landes. Sollte dies nicht zutreffen, ist vermutlich Ihre Krankenversicherung der Kostenträger.
Bitte klären Sie unbedingt diese Frage im Vorfeld, damit Ihre Anmeldung für die Rehabilitationsklinik von uns problemlos in die Wege geleitet werden kann.
Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt Ihrer stationären Rehabilitations-Maßnahme bei Ihrer jeweiligen Versicherung, ob die Kosten für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme genehmigt wurden. Sollten Sie die vorgesehene stationäre Rehabilitationsmaßnahme vor dem Vorliegen einer Kostenübernahmezusage der zuständigen Kostenträger antreten, liegt das allein in Ihrer Verantwortung.